Allgemeine Geschäftsbedingungen Anzeigen
von 112°-Medien Robert Linsenmeyer & Dominik Sauter GbR
(nachstehend Verlag genannt)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil des Anzeigenauftrages.
Mit der Unterschrift wird der Vertrag mit dem Verlag rechtsgültig und verbindlich. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und/oder einwandfreier Druckvorlagen. Sollten erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckvorlagen geliefert werden, wird der Verlag umgehend entsprechenden Ersatz anfordern. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige, soweit dies aufgrund der gelieferten Vorlagen möglich ist. Der Anzeigentext ist bei Auftragserteilung dem Anzeigenvermittler bekanntzugeben, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Auftragserteilung. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung der Texte und/oder druckreifer Vorlagen durch den Auftraggeber oder seines Beauftragten ist der Verlag berechtigt, die Anzeige nach eigenem Ermessen zu gestalten, wobei auf jeden Fall die Firmenanschrift des Auftraggebers in den Text aufgenommen wird. Platzierungswünsche werden – soweit möglich – berücksichtigt. Ein Anspruch auf die gewünschte Platzierung besteht jedoch in keinem Fall. Der Auftraggeber erhält einen Korrekturabzug der Anzeige. Dieser Abzug ist mit einem Genehmigungs- oder Änderungsvermerk innerhalb von fünf Tagen an den Verlag zurückzuschicken. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Anzeigentext und die Anzeigengestaltung als genehmigt. Für eventuelle Fehler übernimmt der Verlag in diesem Fall keine Haftung, es sei denn, es handelt sich um drucktechnisch schlechte Wiedergabe. Der Auftraggeber kann in diesem Falle Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige in einer nächsten Broschüre fordern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Reklamationen müssen innerhalb von acht Tagen nach Zusendung der Rechnung und des Beleges beim Verlag geltend gemacht werden. Für Fehler jeglicher Art, die durch telefonische Übermittlungen des Anzeigentextes oder telefonische Änderungswünsche entstanden sind, übernimmt der Verlag keine Haftung.
Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, können vom Verlag als solche deutlich erkennbar gemacht werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Veröffentlichung. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag spätestens innerhalb des auf der Rechnung ersichtlichen Termins zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes pro angefangenen Monat ab Verzugsdatum berechnet, zuzüglich entstandener Mahnkosten.
Kosten, die für erhebliche Veränderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung der Anzeige entstehen sowie für das Anfertigen von Firmenzeichen, Andrucken, Lithos und Zeichnungen, übernimmt der Auftraggeber. Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf die Erfüllung von Aufträgen und Schadenersatz. Schadenersatz ist insbesondere für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig erschienene Anzeigen ausgeschlossen. Mündliche Absprachen mit dem Vermittler oder dem Verlag haben keine Gültigkeit. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Änderungswünsche, insbesondere abweichende Zahlungsvereinbarungen oder Anzeigenpreise sind nur gültig, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt sind. Dem Auftraggeber wurde eine Durchschrift des Anzeigenauftrages übergeben. Der Unterzeichner des Anzeigenauftrages bestätigt mit seiner Unterschrift auch, dass er zur Erteilung des Auftrages berechtigt und von seiner Geschäftsleitung dazu bevollmächtigt ist.
Gerichtsstand ist Aichach.